Auf persönliche oder schriftliche Anfrage hin, erhalten Sie eine einfache Melderegisterauskunft.
Wenn Sie eine schriftliche Anfrage stellen, legen Sie bitte einen Verrechnungsscheck oder den Quittungsbeleg Ihrer Bank über die bereits überwiesene Gebühr bei.
10,00 €
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Die Gebühren fallen auch dann an, wenn die gesuchte Person nicht gefunden werden kann oder eine Auskunft (aufgrund einer Auskunftssperre etc.) nicht erteilt werden darf.
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