Gewerbeabmeldung

GEWERBEABMELDUNG
Die Aufgabe eines Gewerbebetriebes liegt bei einer vollständigen Aufgabe einer Haupt- oder Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle vor. 
Bei einem Wechsel der Betriebsstätte in einen anderen Zuständigkeitsbezirk - außerhalb von Rödermark - ist ebenfalls eine Gewerbeabmeldung nötig.

 

AN WEN MUSS ICH MICH WENDEN?
Zuständige Stellen im Gewerbeanzeigeverfahren sind in Hessen die Städte und Gemeinden.

Hinweis:  Bevor Sie ein Gewerbe in Rödermark an- oder ummelden, können Sie sich auch von der städtischen Wirtschaftsförderung informieren und/oder beraten lassen (z.B. über Standortfaktoren, Gründungsberatung, Immobilienangebote, etc.).


RECHTSGRUNDLAGE
§ 14 Gewerbeordnung (GewO),
Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft,Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL)

WELCHE UNTERLAGEN WERDEN BENÖTIGT?

Immer einen Personalausweis oder einen Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung.

Aufgrund der verschiedenen Firmierungen oder Tätigkeiten fragen Sie bitte vorher telefonisch nach, welche weiteren Unterlagen in Ihrem Fall benötigt werden.

Gebühren:
28,00 EUR +
8,00 EUR schriftliche Bestätigung der Gewerbeanzeige (optional)


Zahlungsart:
Barzahlung oder EC-Zahlung

Im Gewerbeanzeigeverfahren sind die nach § 14 Gewerbeordnung vorgeschriebenen
Anzeigevordrucke zu verwenden.

Die Vordrucke sind nur mit originaler Unterschrift gültig und können per Fax, im gescannten Original (PDF Format) per E-Mail oder vor Ort eingereicht werden. Ebenso ist es notwendig die Vorder- und Rückseite des Ausweises in Kopie dem Fax/E-Mail beizufügen. Schreiben Sie immer Ihre Kontaktdaten mit Telefonnummer auf das Dokument damit wir Sie für Rückfragen erreichen können.

Für diesen Bürgerdienst steht Ihnen online ein Formular zur Verfügung.
Wir haben Formulare mit und ohne Ausfüllassistenten im Einsatz

 

Stadt Rödermark
Bürgerbüro
Konrad-Adenauer-Straße 4-8
63322 Rödermark

 

 

Back to Top