Gewerbeanmeldung

GEWERBEANMELDUNG
Der Beginn eines selbständigen Betriebes des Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle muss bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

Ein Gewerbe ist jede nicht sozialwidrige, selbständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit.


Nicht zum Gewerbe zählen u. a.:

  • sozial unwertige, insbesondere verbotene Tätigkeiten
  • Urproduktion, z. B. Land- und Forstwirtschaft
  • freie Berufe, z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater
  • die Verwaltung eigenen Vermögens

Anzeigepflichtige Gewerbetreibende sind:

  • Einzelgewerbetreibende (natürliche Personen)
  • Geschäftsführende Gesellschafter von Personengesellschaften (z.B. BGB-Gesellschaften - GbR, OHG, KG)
  • Juristische Personen (GmbH, AG), die der Gewerbeanzeigepflicht durch ein Handeln ihres Vertretungsberechtigten nachkommen (Geschäftsführer, Vorstand)

Von der Gewerbeanzeige werden u. a. Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Amtsgericht, Berufsgenossenschaften, und das Dezernat Arbeitsschutz der Regierungspräsidien informiert.


AN WEN MUSS ICH MICH WENDEN?
Zuständige Stellen im Gewerbeanzeigeverfahren sind in Hessen die Städte und Gemeinden.

Hinweis: Bevor Sie ein Gewerbe in Rödermark an- oder ummelden, können Sie sich auch von der städtischen Wirtschaftsförderung informieren und/oder beraten lassen (z.B. über Standortfaktoren, Gründungsberatung, Immobilienangebote, etc.).

RECHTSGRUNDLAGE
§ 14 Gewerbeordnung (GewO),
Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL)

WELCHE UNTERLAGEN WERDEN BENÖTIGT?

Immer einen Personalausweis oder einen Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung.

Aufgrund der verschiedenen Firmierungen oder Tätigkeiten fragen Sie bitte vorher telefonisch nach, welche weiteren Unterlagen in Ihrem Fall benötigt werden.

Gebühren:
28,00 EUR +
8,00 EUR schriftliche Bestätigung der Gewerbeanzeige (optional)


Zahlungsart:
Barzahlung oder EC-Zahlung

Im Gewerbeanzeigeverfahren sind die nach § 14 Gewerbeordnung vorgeschriebenen Anzeigevordrucke zu verwenden.

Die Vordrucke sind nur mit originaler Unterschrift gültig und können per Fax, im gescannten Original (PDF Format) per E-Mail oder vor Ort eingereicht werden. Ebenso ist es notwendig die Vorder- und Rückseite des Ausweises in Kopie dem Fax/E-Mail beizufügen. Schreiben Sie immer Ihre Kontaktdaten mit Telefonnummer auf das Dokument damit wir Sie für Rückfragen erreichen können.

Für diesen Bürgerdienst steht Ihnen online ein Formular zur Verfügung.
Wir haben Formulare mit und ohne Ausfüllassistenten im Einsatz.

Stadt Rödermark
Bürgerbüro
Konrad-Adenauer-Straße 4-8
63322 Rödermark

 

 

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