Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen

Außergewöhnlich gehbehinderten Menschen (Merkzeichen aG) und Blinden (Merkzeichen Bl), werden Ausnahmegenehmigungen zur Parkerleichterung nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) erteilt.

Weiterhin können schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B einen Antrag auf Parkerleichterung in Hessen stellen. Hierfür muss eine entsprechende Genehmigung durch das Versorgungsamt ausgestellt werden.

Mitzubringen sind:

  • Schwerbehindertenausweis
  • ein aktuelles Lichtbild (bei Merkzeichen aG und Bl)
  • Bescheinigung des Versorgungsamtes über die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung (nur erforderlich bei Merkzeichen B und G)
  • Ausweisdokument

Herr Frühwacht
Tel.: 06074 911 806
E-Mail: juergen.fruehwachtroedermark.de


Herr Wehner
Tel.: 06074 911 805
E-Mail: raymond.wehnerroedermark.de

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