Informationen zu den Abfallarten

Sie möchten wissen, wo und wie bestimmte Abfälle in Rödermark entsorgt werden? Das Abfall-ABC soll Ihnen eine Hilfe zur besseren Abfalltrennung sein. Durch die sortenreine Trennung des Abfalls können erhebliche Entsorgungskosten eingespart sowie ein Beitrag zum Ressourcenschutz geleistet werden.

Für Detailfragen zur Entsorgung spezieller Gegenstände steht Ihnen auch der "Online Abfall-ABC" zur Verfügung. Dort können Sie im Suchfeld den Gegenstand eingeben und erhalten detailierte Informationen, wie und wo dieser Gegenstand in Rödermark entsorgt werden kann.

Sortierhilfen in verschiedenen Sprachen zum Herunterladen

Zur Erleichterung der Abfallsortierung bietet die Stadt übersichtliche Sortierhilfen in verschiedenen Sprachen als PDF-Datei zum Herunterladen und Ausdrucken an. Sollten Sie keinen Farbdrucker besitzen oder für den Hausflur ein DIN A3-Format benötigen, wenden Sie sich bitte an uns.


Abfall-ABC

Zum Öffnen und Schließen der Inhalte, bitte auf die Überschrift klicken.

Bei der Entsorgung von Glas ist zwischen Verpackungsglas mit dem "Grünen Punkt" und Glas aus anderen Herkunftsbereichen (z.B. Fensterglas, Spiegel, Aquarium etc.) zu unterscheiden.


Altglas (Verkaufsverpackungen mit dem grünen Punkt)

Altglascontainer für das Behälterglas aus Ihrem Haushalt befinden sich an öffentlichen Plätzen in Ihrer Nähe. Bereitgestellt werden diese von einem privaten Entsorger im Auftrag der Betreiber der Dualen Systeme. Die Online-Übersicht der Containerstandorte finden sie hier: Onlineübersicht Containerstandorte >

Bitte beachten Sie aus Rücksichtnahme auf die Anwohner die Einwurfzeiten. Morgens vor 7:00 Uhr, Abends ab 20:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bitte nichts einwerfen!

Wertstoffe dürfen nicht neben den Containern abgestellt werden! Sind die Container überfüllt, suchen Sie bitte den nächstliegenden Standort auf und informieren die Kontaktperson!

In die Altglascontainer gehören alle im Haushalt üblichen Verkaufsbehältnisse aus Grün-, Weiß und Braunglas.


Bitte beachten Sie:

  • Gläser immer nach Farben getrennt in die Container werfen
  • Verschlüsse vorher entfernen
  • Andersfarbige Gläser (z.B. blau, gelb, rot) gehören zum Grünglas!

Altglas (aus anderen Herkunftsbereichen)

Diese Gläser gehören nicht in die Container und können auf dem Wertstoffhof in der Kapellenstraße gegen Entgelt über den Baumischabfall entsorgt werden.

  • Flachglas, wie z.B. Fensterscheiben, Tischplatten, Aquarien
  • Lampenschirme
  • Leuchtstoffröhren, LED-/Energiesparlampen*
  • Milchglas
  • Steine
  • Keramik, Porzellan, Ton (z.B. Teller, Tassen und Schüsseln)*
  • Feuerfeste Gläser

*) Keramik, Porzellan und Ton (z.B. Teller, Tassen und Schüsseln) sind kein Glas, können aber auch über den Baumischabfall entsorgt werden!

Für Leuchtstoffröhren sowie LED-/Energiesparlampen stehen auf dem Wertstoffhof gesonderte Behälter zur kostenlosen Entsorgung zur Verfügung. Diese Abfälle enthalten Schadstoffe und dürfen auf keinen Fall über den Restabfall entsorgt werden. Glühbirnen und Halogenlampen können im Restmüll entsorgt werden.

Die Sammlung von Altkleidern in Rödermark erfolgt durch gemeinnützige Organisationen (Rotes Kreuz, Kolping, Johanniter Unfallhilfe) über Containersammlung. Die Standorte finden Sie hier: Onlineübersicht Containerstandorte >.

In die Container können – noch tragbare – Kleider und Schuhe sowie Textilien eingeworfen werden. Wertstoffe dürfen nicht neben den Containern abgestellt werden! Sind die Container überfüllt, suchen Sie bitte den nächstliegenden Standort auf und informieren die Kontaktperson! Darüber hinaus gibt es im Stadtteil Ober-Roden einen DRK-Kleiderladen. 


DRK-Kleiderladen

Frankfurter Straße 10 (ehemals NKD)
63322 Rödermark
Tel.: 06074 9199 190
Fax: 06074 9199 191
Homepage: http://drk-roedermark.de/angebote/kleiderladen.html
   
Öffnungszeiten:

Montag09:30 - 12:00 Uhr
Dienstag

09:30 - 12:00 Uhr
15:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch09:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag

09:30 - 12:00 Uhr
15:00 - 18:00 Uhr
Freitag09:30 - 12:00 Uhr

Angenommen werden Schuhe, Unterwäsche, Strümpfe, Bettwäsche, Tischwäsche, Decken, Hausrat und Spielsachen.

Bedürftige Personen und Flüchtlinge erhalten gegen den Rödermark-Pass ein entsprechendes Freikontingent pro Quartal. Damit die Kosten des Kleiderladens (Miete, Energie, Versicherung etc.) gedeckt werden können, wird an andere Personen die Bekleidung gegen geringe Beträge abgegeben; diese liegen je nach Kleidungsstück normalerweise zwischen 1,00 € und 5,00 €. Die im Laden tätigen ca. 25 Helfer/-innen arbeiten ausschließlich ehrenamtlich. Der Kleiderladen erhält keinerlei staatliche oder kommunale Zuschüsse.

Was wird gesammelt?

  • Zeitungen und Zeitschriften
  • Kartonagen
  • Kataloge
  • Bücher
  • Prospekte
  • Verkaufsverpackungen mit dem "Grünen Punkt"

Sie werden alle vier Wochen durch eine Straßensammlung abgeholt. Bitte in haushaltsüblichen Mengen gebündelt oder in Kartons gefüllt gut sichtbar am Abfuhrtag auf dem Bürgersteig bereitstellen.

Es können auch selbst erworbene fahrbare (!) Abfall-Normbehälter mit entsprechender Aufschrift "Altpapier" bereitgestellt werden. "Bestellformular Altpapierbehälter"


Nicht zum Altpapier gehören:

  • Beschichtete, klebende, nassfeste Papiere, z.B. Milchtüten sowie Fruchtsaftkartons (Gelber Sack)
  • Verschmutztes Papier (Restmüll)
  • Hygienepapier (Restmüll)
  • Etiketten (Restmüll)
  • Tapeten (Restmüll)

Altpapier aus Gewerbebetrieben und dem Handel wird nur in haushaltsüblichen Mengen mitgenommen. 

Bauabfälle unterliegen originär nicht dem Abfallregime der Stadt und sind privatwirtschaftlich durch Fachunternehmen zu entsorgen. Nähere Informationen zur Thematik können dem Merkblatt "Entsorgung von Bauabfällen" (pdf, 940 KB) entnommen werden.

Zur Entsorgung größer Mengen (1 Kubikmeter) und Sonderbaustoffen (Asbest, Dachbahnen, HBCD-haltige Polystyrol-Dämmstoffe etc.) wenden Sie sich bitte an einen entsprechenden Entsorgungsfachbetrieb. Eine Übersicht dazu bietet die Seite der RMA >

Entsorgung von Altholz

Eine Besonderheit stellt die Entsorgung von Altholz dar. Während Holzabfälle aus dem Innenbereich, wie z.B. Holzböden, Türen und Paneelen werden zusatzkostenfrei über die "Kommunale Straßen-Sperrabfallsammlung der Stadt Rödermark" angenommen.

Hölzer aus dem Außenbereich (Zäune, Holzhütten etc.) und dem Hausbau (Dachstuhl, Holzfenster, Außentüren etc.) sind von der Annahme ausgeschlossen.

Eine Übersicht dazu bietet das Hinweisblatt "Entsorgung von belastetem Altholz" (pdf, 280 KB) . Kleine Mengen an Bauschutt und Baumischabfall können auf dem Wertstoffhof in der Kapellenstraße gegen Entgelt privatwirtschaftliche entsorgt werden.

Zur Entsorgung größer Mengen (1 Kubikmeter) und Sonderbaustoffen (Asbest, Dachbahnen, HBCD-haltige Polystyrol-Dämmstoffe etc.) wenden Sie sich bitte an einen entsprechenden Entsorgungsfachbetrieb. Eine Übersicht dazu bietet die Seite der RMA >

 

In das Biogefäß gehören

Aus Garten und Küche:

  • Salat-, Gemüse- und Obstreste
  • überlagerte Nahrungsmittel (ohne Verpackung)
  • feste Speisereste
  • Nuss-, Kartoffel- und Eierschalen
  • Kaffee und Teesatz (mit Filter)
  • Fisch und Fleisch (mit Gräten/Knochen)
  • altes Brot
  • Schnitt und Topfblumen (ohne Draht, Topf und möglichst ohne Erde),Rasenschnitt und Laub, Baum-, Strauch- und Heckenschnitt, Unkraut, Pflanzenreste und Fallobst, Blumen und Zierpflanzen.

Aus sonstigen Bereichen:

  • Haare und Federn
  • Holzwolle und Holzspäne (unbehandelt und in kleinen Mengen
  • Katzen-/Kleintierstreu (organisch, d.h. nicht mineralisch)
  • Strohreste.

Nicht in das Biogefäß gehören z.B.:

  • Windeln und Hygieneartikel
  • flüssige Speisereste
  • Staubsaugerbeutel
  • Asche und Zigarettenkippen
  • Kehricht
  • Plastiktüten, Dosen, Alufolien, Getränkekartons
  • Textilien, Katzen-/Kleintierstreu (mineralisch)
  • Tierfäkalien
  • Leder oder Wolle
  • beschichtetes Papier.

Verpackung von Bioabfällen

Verwenden Sie ausschließlich Papier (Küchenpapier, Tageszeitungen, Papiertüten) zur Verpackung von Bioabfällen, keinesfalls Tüten aus Kunststoff! Diese verrotten nicht und müssen mühsam aussortiert werden.

Ebenso nicht erlaubt sind die sogenannten kompostierbaren Beutel auf Maisstärke-basis nach DIN 13432, da während der vorgegebenen Rottezeit in der Kompostierungsanlage keine vollständige Zersetzung derselben erfolgt und es zu Problemen bei der Vermarktung des Fertigkompostes führt.


Download

Tipps und Antworten auf häufige Fragen beantwortet unser Informationsblatt:

Richtiger Umgang mit der Biotonne (pdf, 163 KB)

Weiterführende Informationen bietet auch das Umweltbundesamt:

Kompostfibel (pdf, 7,65 MB)


Weiterführende Informationen zur Bioabfallverwertung

Der in Rödermark gesammelte Bioabfall wird der entsorgungspflichtigen Körperschaft, dem Kreis Offenbach angedient. Der Kreis bzw. die mit dem operativen Geschäft beauftagte Rhein-Main Abfall GmbH führt das Material der Vergärungs-/Kompostierungsanlage der Rhein-Main-Biokompost GmbH, 60314 Frankfurt zu.

Weitere Informationen zur Verwertungsanlage/-prozess >

 

 

Elektro- und Elektronik-Altgeräte sind zu sammeln und an dafür autorisierte Stellen zurückzugeben. In alten Geräten stecken viele wertvolle Rohstoffe, die recycelt werden können. Darüber hinaus enthalten diese Geräte auch gefährliche Stoffe, die der Umwelt und der menschlichen Gesundheit schaden können. Auf keinen Fall dürfen alte und defekte Elektrogeräte über den Restabfall entsorgt werden!

Elektrogeräte werden in Groß- und Kleingeräte unterschieden. Zu den Elektrogroßgeräten zählen alle sperrigen Geräte. Die Entsorgung erfolgt über die Sperrabfall-Straßensammlung. Bitte hierfür das Sperrmüllantragsformular verwenden.

  • Elektro-Großgeräte wie:
    • Fernseher/Monitor
    • Herd
    • Kühlschrank/-Truhe
    • Spülmaschine
    • Trockner oder Waschmaschine etc.

Unter die Sammelbezeichnung Elektrokleingeräte fallen alle Haushaltsklein-/ Telekommunikations-/ Informations-/ Unterhaltungs-elektronikgeräte sowie Einzelbauteile. Diese Abfälle werden auf dem Wertstoffhof in der Kapellenstraße während der Öffnungszeiten kostenfrei angenommen.

  • Elektro-Kleingeräte / Elektroschrott wie:
    • Bügeleisen
    • Computer und Zubehör
    • Drucker
    • Dunstabzugshaube
    • Föhn
    • Gartengeräte
    • Grill
    • Mikrowelle
    • Staubsauger
    • Handy
    • Kabel
    Die vollständige Übersicht gibt es auf der Seite des Wertstoffhofs (Recyclinghof) >

Leuchtstoffröhren, Energiespar- und LED-Lampen

Leuchtstoffröhren, Energiespar- und LED-Lampen fallen ebenfalls unter das Elektrogesetz. Von Privathaushalten werden die Lampen an der Altstoffannahmestelle in haushaltsüblichen Mengen angenommen. Gewerbebetriebe sowie Vertreiber können die Lampen bei der Elektro-Übergabestelle des Kreises Offenbach abgeben (s.u.).


Weitere Entsorgungsangebote

Sammel-/Übergabestelle des Kreises Offenbach für Elektro- u. Elektronikgeräte:

Firma Remondis
Jakob-Wolf-Straße 28
63179 Obertshausen/Hausen

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 08.00 bis 16.00 Uhr
Tel.: 06104-72868


Wichtige Hinweise

Achtung bei der Entsorgung von Nachtspeicheröfen! Alte Geräte können giftige Chromverbindungen sowie Asbest enthalten. Die Geräte werden im ungeöffneten Zustand (d.h. mit Speichersteinen) an der o.g. Kreis-Annahmestelle in Obertshausen kostenlos angenommen. Die Lüftungsschlitze sind allerdings vorher abzukleben und die Geräte in Kunststofffolie (BigBags für Asbest) einzupacken. Nach vorheriger Anmeldung können dort auch Photovoltaikmodule kostenfrei abgegeben werden.

Seit Oktober 2015 auf Grundlage des Elektrogesetzes 2 gilt: Pflicht des Großhandels und der Fachgeschäfte, Elektro- und Elektronik-Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Geräts kostenfrei zurückzunehmen. Als "große" Händler gelten Geschäfte mit mehr als 400 Quadratmetern Elektro-Verkaufsfläche. Kleine Altgeräte (Kantenlänge nicht länger  als 25 Zentimeter) müssen die "großen" Händler auch dann zurücknehmen, wenn ein Kunde kein neues Gerät kauft. Auch Online-Händler sind verpflichtet, Geräte zurückzunehmen. "Kleine" Händler sind von diesen Regelungen ausgenommen.

Straßensammlung

Zweimal jährlich findet eine Straßensammlung von max. 3m³ kompostierbaren Gartenabfällen statt. Laub, Grasschnitt und sonstige Kleinmaterialien sind in zugebundenen Papiersäcken* bereitzustellen. Äste werden nur gebündelt, bis zu 15cm Durchmesser und 1m Länge, mitgenommen. Die  Bereitstellung erfolgt, wie bei allen Abfuhren, auf dem Gehweg. Gartenabfälle in Plastiksäcken und sonstigen Behältnissen werden nicht entleert!

*Papiersäcke für die Gartenabfallsammlung können Sie u.a. bei den Verkaufsstellen für Restabfallsäcke zum Preis von 0,50 €/120-l-Sack erwerben.

Grün-/Gartenabfälle 

Grün- und Gartenabfälle können auch bis 3 m³ während der Öffnungszeiten kostenfrei zum Wertstoffhof in der Kapellenstraße gebracht werden. Bei der Anlieferung von mehr als 3 m³ wird eine Gebühr in Höhe von 10,00 € je m³ erhoben.

Weihnachtsbäume

Die Abfuhr der Weihnachtsbäume erfolgt am Anfang des Jahres. Die eingesammelten Bäume werden kompostiert und müssen deshalb frei von Lametta und sonstigem Weihnachtsschmuck sein. Bitte stellen sie die Tannenbäume gut sichtbar vor ihrer Liegenschaft auf dem Gehweg bereit.

 

 

Die Abfuhr der "Gelben Säcke" erfolgt - auf Grundlage des Verpackungsgesetzes - im Auftrag der zehn Systembetreiber des Dualen Systems. Dieses System ist ein privatwirtschaftlich organisiertes Rücknahmesystem für die Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall und sonstigen Verbundstoffen. Die Einsammlung und Verwertung dieser Materialien wird durch die Lizenzierung (z.B. des Grünen Punktes) finanziert und nicht - wie oftmals angenommen - durch die städtische Abfallgebühr!

Für die Jahre 2020 bis 2022 wurde die Leistung zur Einsammlung der Gelben Säcke im Stadtgebiet - seitens der zehn Systembetreiber - an das Entsorgungsunternehmen REMONDIS Darmstadt GmbH vergeben.

Verteilung der "Gelben Säcke"

Die Verteilung der Gelben Säcke erfolgt einmal jährlich durch das von den Systembetreibern beauftragte Sammelunternehmen (meist Dezember/Januar). Pro Haushalt werden jeweils zwei Rollen mit je 13 Säcken ausgeteilt (26 Säcke). Die Säcke sind ausschließlich für die Sammlung und Bereitstellung von Verkaufsverpackungen mit dem Grünen Punkt zu verwenden. Die Verwendung für andere Zwecke ist untersagt! 

Bei nicht ausreichender Menge können zusätzliche Säcke bei den unten aufgelisteten Ausgabestellen abgeholt werden. Pro Anfrage wird generell nur eine Rolle mit 13 Säcken ausgegeben.

Bei Großwohnanlagen können auch 1.100-Liter-Sammelcontainer aufgestellt werden. Bitte wenden Sie sich zwecks Abstimmung an das beauftragte Sammelunternehmen. (Zusatzhinweis: Eine wahlweise Erfassung mittels Säcken oder 120-/240-Liter-Behältern wird seitens des Unternehmens Landbell (Ansprechpartner der Auftraggeber) aus Kostengründen leider abgelehnt.)

Ober-Roden

  • Papierkörbchen, Breidert-City-Center, Breidertring 2a*
  • Profi-Getränke-Markt, Odenwaldstraße 69
  • Getränkemarkt Gotta, Paul-Ehrlich-Straße 11 c
  • Rathaus Ober-Roden, Dieburger Straße 13-17)**
  • Ausgabe eingestellt: Postagentur, Frankfurter Straße 19
Urberach

  • Kaufland, Information, Ober-Rodener-Straße 13
  • Kiosk am Bahnhof, Bahnhofstraße 57
  • Rathaus Urberach, Konrad-Adenauer-Straße 4-8**
Waldacker
  • Elektro Kohl, Hauptstraße 29

(*Ausgabe nur an den ersten 10 Tagen eines Kalendermonats; **Nur während der Öffnungszeiten der Rathäuser)

Abfuhrgebiete:

Wichtiger Hinweis: Die Einteilung der Abfallgebiete (1 bis 3) weicht von den städtischen Abfallbezirken (A bis E) ab! Die Einsammlung erfolgt im 14-Tages-Rythmus.

Gebiet 1: Urberach

Gebiet 2: Ober-Roden und Messenhausen

Gebiet 3: Waldacker

Da die Bezirkseinteilung der Sammelgebiete des Unternehmens Remondis von der Stadt abweicht, existieren zwei Abfuhrkalender. Es besteht aber auch die Möglichkeit, sich einen persönlichen Abfallterminkalender für die eigene Liegenschaft über "Mein-Abfallkalender" zu erstellen.

Aktuell werden die Verkaufsverpackungen aus Metall, Kunststoff und Verbundstoff in Rödermark via Sacksammlung (bei Großwohnanlagen auch durch 1.100-l-MGB) erfasst. Eine wahlweise Erfassung mittels Behältern würde seitens der Stadt Rödermark begrüßt werden, wird jedoch seitens des zuständigen Unternehmens Landbell (Ansprechpartner der Systembetreiber für Rödermark) aus Kostengründen leider abgelehnt.

 

 

Was wird gesammelt?

Kurz gesagt alles, was nach dem aussortieren der Wertstoffe (z.B. Verkaufsverpackungen, Bioabfall, Grünschnitt, Elektrogeräte, Altpapier und Altglas), Sperrabfall und Sonderabfälle übrig bleibt.

In das Restabfallgefäß gehören u.a.:

  • Asche
  • Haushaltsgegenstände
  • Hygieneartikel
  • Katzenstreu (mineralisch)
  • Kleidung/Schuhe
  • Staubsaugerbeutel
  • Straßenkehricht
  • Tapeten
  • Windeln
  • Zigarettenkippen  

Weitere Informationen im ABFALL-ABC>

Nicht in das Restabfallgefäß gehören u.a.:

  • Altglas
  • Altpapier/Kartonage
  • Batterien, Bauschutt
  • Bio-/Grünabfälle
  • Elektrogeräte
  • Erde
  • Keramik
  • Mineralfaserdämmstoffe
  • Verkaufsverpackungen mit dem Grünen Punkt

Verkaufsstellen für Restabfallsäcke

Gebühr für 50-Liter-Restabfallsack (ab 01.01.2024): 8,00 € pro Stück
Preis für 120-Liter-Gartenabfallsack: 0,50 € pro Stück (Nur für die zwei Gartenabfallsammlungen im Jahr! Nicht für Bioabfall oder Fall-Obst!)

Ober-Roden
  • Papierkörbchen, Breidert-City-Center, Breidertring 2 a 
  • "KBR Servicestelle Abfall", Dieburger Straße 9-11 (Innenhof)
 
Urberach
  • Kiosk am Bahnhof, Bahnhofstraße 57
  • Bürgerbüro Rathaus Urberach, Konrad-Adenauer-Straße 4-8  
Waldacker
  • Elektro Kohl, Hauptstraße 29

Windelsäcke

Die Stadt Rödermark stellt für Kleinkinder bis drei Jahre und inkontinente, pflegebedürftige Personen pro Monat 1 Windelsack kostenfrei zur Verfügung. Diese sind an der Zentrale im Rathaus Urberach, Konrad-Adenauer-Straße 4-8, gegen Vorlage einer Geburtsurkunde bzw. ärztlichen Attestes erhältlich (Die Ausgabe wird aktuell in Folge der CORONA-Beschränkungen an der Eingangstür vorgenommen). Die Abholung der Windelsäcke erfolgt im Rahmen der Restabfallabfuhr. 

Restabfallbeseitigung

Der in Rödermark gesammelte Restabfall wird der entsorgungspflichtigen Körperschaft, dem Kreis Offenbach angedient. Der Kreis bzw. die mit dem operativen Geschäft beauftagte Rhein-Main Abfall GmbH führt das Material dem Müllheizkraftwerk Frankfurt, 60439 Frankfurt zu

Weitere Informationen zum MHKW Frankfurt >

 

 

Sonderabfall

Alle Informationen zum Sonderabfall finden Sie auf den Seiten des Schadstoffmobils >

Informationen zum Sperrabfall:

Zum Sperrabfall gehören Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände aus dem Haushalt, die weder zerkleinert noch unzerkleinert in das Restabfallgefäß eingefüllt werden können.

Dies sind beispielsweise

  • Möbel
  • sonstige Einrichtungsgegenstände aus brennbarem Material oder Metall (z.B. Tische, Stühle, Betten, Matratzen, Schränke, Regale, Polstermöbel, Trimm- und Fitnessgeräte, Gartenmöbel (unbehandelt), Gartengeräte, Fahrräder, Kinderwagen und Spielgeräte.

Materialien mit einer Größe von weniger als 40 cm oder mehr als 200 cm sind von der Sperrabfalleinsammlung ausgeschlossen. Die Bereitstellungsmenge bei der Sperrmüllabholung beträgt maximal 3 m³ pro Termin (keine Berücksichtigung der Elektrogroßgeräte).

Folgende Abfälle sind kein Sperrabfall:

  • Säcke
  • Kisten oder Kartons mit "Kleinteilen"
  • Glasteile/-platten/-scheiben, Spiegel (Diese werden auf dem Wertstoffhof in der Kapellenstraße angenommen.
  • Bau- und Konstruktionsholz (dies ist Baumischabfall oder - je nach Vorbehandlung - sog. A4-Holz, das in der Kreisannahmestelle entsorgt werden muss)
  • Hausmüll wie Tapeten, Abdeckfolien, Porzellan, Stein, Keramik (dies ist Bauschutt)
  • Papier/Pappe/Kartonagen
  • Autoreifen und Autoteile
  • Problemabfälle, Leuchtstoffröhren

Bitte beachten Sie, dass Haushaltsauflösungen oder komplette Entrümpelungen von der Stadt nicht durchgeführt werden. Hier muss ein privater Containerdienst bestellt werden!

Ablauf:

Die sperrigen Abfälle sind am Abfuhrtag, frühestens jedoch am Vortag bis 6.00 Uhr morgens getrennt nach Holz, Metall, Elektrogroßgeräten und sonstigen Materialien auf dem Gehweg bereitzustellen. Mehrmengen werden nicht mitgenommen und sind ungehend aus dem öffentlichen Raum zu entfernen. Die/Der Antragsteller/in ist für den Zustand des Sperrabfalls (Verkehrsbehinderung, Beistellung illegaler Abfälle) bis zur Abholung verantwortlich. 

Online-Antragsformular für die Abholung von Haussperrabfall und Elektro-Haushaltsgroßgeräten. Dieses Formular kann am Bildschirm ausgefüllt und anschliessend an uns gesendet werden.

Wichtiger Hinweis: Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von unserem Server automatisch eine Kopie Ihres Antrags als Auftragsbestätigung an Ihre angegebene E-Mail Adresse. Bitte achten Sie auf den Eingang der Auftragsbestätigung, da nur dann (!) der Antrag bei der Stadt auch eingegangen ist (Achtung: Keine Anmeldung mit Arcor-Adresse möglich! Wegen des Verkaufes von "Arcor" an Vodafone bitte neue Vodafone-Adresse zulegen!

Nach Antragseingang wird dieser dem nächstmöglichen Abfuhrtermin zugeordnet. Die Abfuhr des Sperrgutes erfolgt in der Regel 1 bis 4 Wochen nach Antragstellung; in Ausnahmefällen kann es jedoch auch 4 bis 6 Wochen dauern!

Zum Sperrabfall-Antragsformular >

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