Erläuterungen zum Antrag

die nachfolgenden Informationen haben wir für Sie zusammengestellt, damit sowohl die Antragstellung als auch die Bearbeitung möglichst ohne Probleme abgewickelt werden kann. Nachfolgend finden Sie eine Liste der erforderlichen Unterlagen.

  • Kontrollieren Sie, dass Sie alle geforderten Unterlagen vollständig für jede Person – Originale sowie Kopien – für die Antragsabgabe zusammengestellt haben.
  • Unvollständige Anträge werden nicht entgegengenommen
  • Ausländische Urkunden müssen mit deutscher Übersetzung vorgelegt werden
  • Alle Unterlagen sind im Original und in Kopie vorzulegen.
  1. Alle Personen, die älter als 16 Jahre sind, müssen einen eigenen Antrag auf Einbürgerung abgeben.
  2. Für Kinder vor Vollendung des 16. Lebensjahres müssen beide Elternteile bzw. Sorgerechtigten den Antrag stellen. Diese müssen alle Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen können.
    Hierzu gehört zwingend notwendig auch, dass die Ausbürgerung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit nicht von der Volljährigkeit oder der Ausbürgerung beider Elternteile abhängig ist.
  3. Der Antrag muss bei der Abgabe vollständig ausgefüllt, aber noch nicht unterschrieben sein.
  4. Dem Antrag sind die Erklärung zum Datenschutz und die Erklärung zum Antrag sowie die für Sie zutreffende Loyalitätserklärung beizufügen.
  5. Loyalitätserklärung + Merkblatt zur Verfassungstreue und Absage an alle Formen des Extremismus
  6. Alle Unterschriften sind in der Abteilung Einbürgerungen persönlich zu leisten, da die Unterschriftsleistung beglaubigt wird.

 

Liste der vorzulegende Unterlagen für jede Person, die eingebürgert werden möchte/soll:

  • Pass im Original
  • je 1 Kopie der Seiten:
    • mit den Angaben zur Person/den Personen,
    • der ausstellenden Behörde,
    • der Gültigkeitsdauer,
    • des derzeit gültigen Aufenthaltsstatus

Wird für Kinder ein eigener Antrag gestellt, sind auch die Pässe (Originale und Kopien wie oben) beider Elternteile erforderlich.

  • Lebenslauf und 1 Lichtbild für jeden Antragsteller
    (Kinder unter 16 Jahren ausgenommen)
  • Nachweise der Abstammung und des Familienstandes
    • aktuelle begl. Abschr. aus dem deutschen Familienbuch, wenn vorhanden,
      oder
    • Geburtsurkunde und Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
    • (Original und Kopie; bei ausländischen Urkunden zzgl. Übersetzung + Übersetzungskopie)
    • falls die Ehe nicht mehr besteht - Sterbeurkunde des Ehegatten, Scheidungsurteil – Original und Kopie
  • aktueller Einkommensnachweis (letzten 3 Monate)
    • Original + eine Kopie
    • bei Sozialhilfe- und/oder Arbeitslosenhilfebezug eine eigene schriftliche Erklärung über den Grund
  • Nachweis deutscher Sprachkenntnisse- jeweils Original und Kopien, z. B.
    • erfolgreiche Teilnahme an einem Sprachkurs im Rahmen eines Integrationskurses (Bescheinigung erforderlich)
    • Zertifikat Deutsch oder ein gleichwertiges Sprachdiplom
    • Zertifikat Deutsch BE1
    • Deutsch Test zur Einbürgerung
    • Zeugnisse, die vierjährigen Schulbesuch einer deutschsprachigen Schule und Versetzung in die nächsthöhere Klasse bestätigen
    • Hauptschulabschluss oder wenigstens gleichwertiger deutscher Schulabschluss
    • Versetzung in die zehnte Klasse einer weiterführenden deutschsprachigen Schule (Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule)
    • Studium an einer deutschsprachigen Hochschule oder Fachhochschule oder erfolgreicher Abschluss einer deutschen Berufsausbildung
  • Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit des Ehegatten – Original und Kopie
    • Einbürgerungsurkunde/ Staatsangehörigkeitsausweis/ Personalausweis
    • gesonderte Erklärung des Ehegatten, welche Staatsangehörigkeiten bestehen – vorformulierte Erklärung erhalten Sie bei uns.
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