Im Bürgerbüro haben Sie die Möglichkeit Originaldokumente in Kopie sowie Ihre Unterschrift beglaubigen zu lassen. Personenstandsurkunden (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunden) dürfen nur für Rentenangelegenheiten beglaubigt werden. Bitte achten Sie darauf, dass das Originaldokument für die Beglaubigung vorliegen muss. Für eine Unterschriftsbeglaubigung benötigen wir den Bundespersonalausweis oder Reisepass des Unterschriftsleistenden.

Bitte beachten Sie, dass öffentliche Beglaubigungen nicht im Bürgerbüro vorgenommen werden, sondern beim Ortsgericht oder bei einem Notar.

Originaldokument

  • 3,00 € für Beglaubigung eines Schriftstückes, bei dem die Behörde selbst Kopien angefertigt hat (pro Kopie 0,20 €); bei vom Bürger selbsterstellten Kopien 6,00 € pro Beglaubigung.
  • 6,00 € für Beglaubigung einer Unterschrift.

Bürgerbüro
Tel.: 06074 911 712
E-Mail: serviceroedermark.de

Telefonzentrale
Tel.: 06074 911 0
E-Mail: kontaktroedermark.de

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