Innerhalb von zwei Wochen nach dem Bezug der Wohnung müssen Sie sich beim Bürgerbüro ummelden. Die Ummeldung ist von der meldepflichtigen Person persönlich vorzunehmen. Wenn Sie als Familie umziehen, ist es ausreichend, wenn eine der meldepflichtigen Personen mit den Ausweisen der gesamten Familie zur Ummeldung vorspricht. Sie können hier bei einem Umzug innerhalb Rödermarks oder auch des Kreises Offenbach ihr Fahrzeug ummelden und sich den Weg in die Zulassungsstelle sparen sollte es sich um eine erste Ummeldung handeln.

  • Personalausweise und/oder Reisepässe aller umzumeldender Personen
  • Mietvertrag oder Auszug aus dem Grundbuch
  • Wohnungsgeberbescheinigung

Bei Anmeldung durch Vollmacht:

Es fallen keine Gebühren an. 

Bürgerbüro
Tel.: 06074 911 712
E-Mail: serviceroedermark.de

Telefonzentrale
Tel.: 06074 911 0
E-Mail: kontaktroedermark.de

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