Allgemeines zum Bundespersonalausweis:
Jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz der das 16. Lebensjahr vollendet hat, muss im Besitz eines gültigen Personalausweises sein, da dieser als Identitätsnachweis in der Bundesrepublik Deutschland gilt.

Ein Bundespersonalausweis kann nicht verlängert werden.

Der neue Bundespersonalausweis:
Seit 01. November 2010 löst der neue Bundespersonalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen ab. Aktuelle und umfassende Informationen finden Sie Online auf dem Informations- und Serviceportal des Bundesministerium des Inneren unter dem Link www.personalausweisportal.de.

Auslandsreisen mit dem Bundespersonalausweis:
Der Bundespersonalausweis gilt überwiegend nur in den EU-Staaten als Einreisedokument. Die Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder können Sie im Bürgerbüro erfragen.

Sollten Sie eine Auslandsreise planen, beantragen Sie bitte rechtzeitig den neuen Bundespersonalausweis, da die Ausstellung durch die Bundesdruckerei in Berlin bis zu 4 Wochen in Anspruch nehmen kann.

Antragsstellung für minderjährige Kinder:
Die Ausstellung eines Bundespersonalausweises für unter 16 Jährige bedarf der Beantragung beider Elternteile, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Die Antragsstellung kann durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn dabei das Vorliegen des Einverständnisses und des Ausweises des anderen Elternteils erfolgt.

Die elterliche Sorge für unter 16 Jährige, deren Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet sind, steht den Eltern gemeinsam zu, wenn sie die Sorgerechtserklärung beim Jugendamt abgegeben haben. Die Antragsstellung kann durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn dabei das Vorliegen des Einverständnisses und des Ausweises des anderen Elternteils erfolgt.

Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer gerichtlichen Entscheidung oder einer Bescheinigung des Jugendamtes, dass keine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgegeben wurde.

Gültigkeit:
Die Gültigkeit eines Bundespersonalausweises beträgt für Personen unter 24 Jahren 6 Jahre. Für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben 10 Jahre.

Verlust des Bundespersonalausweises:
Der Verlust muss umgehend bei der Personalausweisbehörde (Bürgerbüro) gemeldet und die eID-Funktion gesperrt werden. Hierzu benötigen Sie Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihr Sperrkennwort, welches Ihnen bereits im Vorfeld per Post zugesandt worden ist. Außerdem muss der Sperrdienst kontaktiert werden, der Ihnen unter der Hotline (116 166) zur Verfügung steht, die Sie während der Servicezeiten (Mo.-Fr. 07.00 h - 20.00 h) erreichen können. Haben Sie sämtliche Ausweisdokumente verloren, sprechen Sie bitte zusätzlich mit einer volljährigen Person (die sich mit einem gültigen Ausweisdokument ausweisen kann) zwecks Identitätsfeststellung vor.

Diebstahl des Bundespersonalausweises:
Der Diebstahl muss umgehend bei der zuständigen Polizeidienststelle gemeldet und die eID-Funktion bei der zuständigen Personalausweisbehörde gesperrt werden. Hierzu benötigen Sie Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihr Sperrkennwort, welches Ihnen bereits im Vorfeld per Post zugesandt worden ist. Außerdem muss der Sperrdienst kontaktiert werden, der Ihnen unter der Hotline (116 116) zur Verfügung steht, die Sie während der Servicezeiten (Mo.-Fr. 07.00 h - 20.00 h) erreichen können. Die Strafanzeige, die Sie bei der Polizeidienststelle erhalten haben muss zu den oben aufgeführten Unterlagen zur Beantragung des Bundespersonalausweises vorgelegt werden.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein aktuelles biometrisches Foto (maximal 1 Jahr alt)
  • Es wird empfohlen eine Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde je nach Familienstand) vorzulegen.

Die Ausstellung von Pässen für Minderjährige kann nur von beiden Elternteilen erfolgen, wenn ihnen das gemeinsame Sorgerecht zusteht. Die Beantragung kann durch ein Elternteil erfolgen, bedarf aber der schriftlichen Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten. Zur Überprüfung der Unterschrift bitte eine Kopie des Personalausweises oder Reisepassen vorlegen.

Alleinige Beantragung ab 16 Jahren möglich.

Bitte beachten: Aktuell ist es nicht möglich, biometrische Passbilder vor Ort im Bürgerbüro zu machen.

Bei unter 24Jährigen: 22,80 €

Bei über 24Jährigen: 37,00 €

Bürgerbüro
Tel.: 06074 911 712
E-Mail: serviceroedermark.de

Telefonzentrale
Tel.: 06074 911 0
E-Mail: kontaktroedermark.de

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