Vorläufiger Bundespersonalausweis:
Der vorläufige Personalausweis kann nur in Verbindung mit dem endgültigen Personalausweis beantragt werden. Zur Beantragung benötigen Sie ein weiteres Passbild. Die Ausstellung des vorl. Personalausweises erfolgt sofort. Seine Gültigkeit beträgt 3 Monate.

  • ein aktuelles biometrisches Foto (max. 1 Jahr alt)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Es wird empfohlen eine Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde je nach Familienstand) vorzulegen.

Die Ausstellung von Pässen für Minderjährige kann nur von beiden Elternteilen erfolgen, wenn ihnen das gemeinsame Sorgerecht zusteht. Die Beantragung kann durch ein Elternteil erfolgen, bedarf aber der schriftlichen Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten. Zur Überprüfung der Unterschrift bitte eine Kopie des Personalausweises oder Reisepassen vorlegen.

Alleinige Beantragung ab 16 Jahren möglich

10,00 €

Bürgerbüro
Tel.: 06074 911 712
E-Mail: serviceroedermark.de

Telefonzentrale
Tel.: 06074 911 0
E-Mail: kontaktroedermark.de

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