Kann ein Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig bis zum erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden, kann ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden. Dieser ist max. 1 Jahr gültig und berechtigt in die Einreise einer Vielzahl von Ländern.

ACHTUNG: Mit einem vorl. Reisepass können Sie nicht visumsfrei in die USA einreisen!

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein aktuelles biometrisches Foto (max. 1 Jahr alt)
  • Es wird empfohlen eine Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde je nach Familienstand) vorzulegen.

Die Ausstellung von Pässen für Minderjährige kann nur von beiden Elternteilen erfolgen, wenn ihnen das gemeinsame Sorgerecht zusteht. Die Beantragung kann durch ein Elternteil erfolgen, bedarf aber der schriftlichen Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten. Zur Überprüfung der Unterschrift bitte eine Kopie des Personalausweises oder Reisepassen vorlegen.

 

Alleinige Beantragung ab 18 Jahren möglich

26,00 €

Bürgerbüro
Tel.: 06074 911 712
E-Mail: serviceroedermark.de

Telefonzentrale
Tel.: 06074 911 0
E-Mail: kontaktroedermark.de

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