Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb zwei Wochen bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung Ihrer Wohnung ist also nur noch dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland wegziehen oder eine von mehreren Wohnungen (Nebenwohnung) aufgeben. Bei Wegzug ins Ausland benötigen wir auch die künftige Auslandsadresse. Die Abgabe der Abmeldung ist frühestens 1 Woche vor Auszug im Bürgerbüro möglich.

Bei Abmeldung durch Vollmacht:

Es fallen keine Gebühren an. 

Bürgerbüro
Tel.: 06074 911 712
E-Mail: serviceroedermark.de

Telefonzentrale
Tel.: 06074 911 0
E-Mail: kontaktroedermark.de

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