Die beiden Rathäuser sind nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung für den Besucherverkehr geöffnet. Der Zutritt ist nur mit Mund-Nasenschutz gemäß der aktuellen Corona-Verordnung in Form von medizinischen Masken möglich.
Alle weiteren Angelegenheiten können weiterhin nach vorheriger Terminvereinbarung vor Ort wahrgenommen werden. Hierfür wurden eigene Telefonnummern für die einzelnen Bereiche eingerichtet. Besucher werden gebeten, zum Termin unter Einhaltung der geltenden Abstandsregelungen vor den Eingängen zu warten. Sie werden vom jeweiligen Sachbearbeiter persönlich abgeholt.