Arbeitsstellen im Straßenraum

Als Arbeitsstellen an Straßen werden solche Stellen bezeichnet, bei denen Verkehrsflächen vorübergehend für Arbeiten abgesperrt werden. Die Sicherungsmaßnahmen an Arbeitsstellen dienen dem Schutz der Verkehrsteilnehmer und der Arbeitskräfte sowie der Geräte und Maschinen in der Arbeitsstelle.
Anordnungen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen erfolgen durch die Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörden.

Mindestens zwei Wochen vor Beginn (Vollsperrung vier Wochen) der Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, muss unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes eine Anordnung beantragt werden.
Die verkehrsrechtliche Anordnung muss schriftlich vor Beginn der Arbeiten vorhanden und im Original auf der Baustelle verfügbar sein.
Die Verkehrssicherungspflicht obliegt demjenigen, der im öffentlichen Straßenraum Arbeiten ausführt oder ausführen lässt und jederzeit Zugriff auf die Arbeitsstelle vor Ort hat.
Die benannten Verantwortlichen müssen einen Nachweis über Eignung und Qualifikation gemäß MVAS 99 besitzen.

Hinweis:
Bei Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum kommt es regelmäßig zu Sondernutzungen an Straßen.
Bei Inanspruchnahme des öffentlichen Verkehrsraumes wenden sich die Antragsteller zunächst an den Fachbereich Sicherheit und Ordnung (FB3).

Bevor sie von dort eine „Verkehrsrechtliche Anordnung“ und eine „Sondernutzungserlaubnis“ erhalten können, ist in vielen Fällen zuvor die Stellung einer Kaution als Sicherheit erforderlich (z.B. Aufstellung eines Kranes, Lagerung von Baumaterial und Baucontainern).
Bitte wenden Sie sich bezüglich der Kaution an den Fachbereich 6, Herrn Dreger, Tel.: 06074 911 221, lothar.dregerroedermark.de.

Die Kautionsstellung bei der Stadt ist nur bei den städtischen Flächen und für die Gehwegbereiche, welche in städtischer Hand sind, erforderlich. Inwieweit andere Baulastträger (Kreis, Land, Bund) die Stellung einer Kaution fordern, muss von diesen entschieden werden.

Gebühren:
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Auftragsangelegenheiten des Fachbereiches sowie nach dem Gebührenverzeichnis für Sondernutzung an Straßen.

Herr Frühwacht
Tel.: 06074 911 806
E-Mail: juergen.fruehwachtroedermark.de

Herr Wehner
Tel.: 06074 911 805
E-Mail: raymond.wehnerroedermark.de

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