Fundbüro

Kontaktaufnahme entweder über den Ansprechpartner oder persönlich zu den bekannten Öffnungszeiten des Bürgerbüros.

Wenn Sie etwas verloren haben:
Sollten Sie etwas verloren haben oder gar Opfer eines Diebstahls geworden sein, dann sind die von Ihnen verlorenen Gegenstände eventuell im Fundbüro der Stadt Rödermark abgegeben worden.
Nach dem Verlust dauert es nach unseren Erfahrungen meist 14 Tage - eventuell sogar länger - bis der Gegenstand bei uns abgegeben wird bzw. eintrifft.
Sofern wir Hinweise auf den Eigentümer der Fundsache erkennen können, setzt sich das Fundbüro mit diesem in Verbindung.
Bei Abholung einer Fundsache müssen Sie Ihren Personalausweis oder ein sonstiges Identifikationsdokument vorlegen.

  • Bei Diebstahl
    Wurde Ihnen etwas gestohlen, sollten Sie unverzüglich eine Anzeige bei der Polizei erstatten.
    Diese Anzeige ist zwingende Vorraussetzung für die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen.
    Eine Fundanzeige ersetzt die Anzeige bei der Polizei NICHT.
  • Verlust von EC- und Kreditkarten
    Seit Juli 2005 gibt es in Deutschland eine einheitliche Rufnummer zur Sperrung von EC- und Kreditkarten, Krankenkassenkarten, Handys etc.
    Sperr-Notruf Hotline: 116 116
    Die Hotline ist täglich 24 Stunden erreichbar und innerhalb Deutschlands gebührenfrei.
  • Verlust des neuen Personalausweises
    Kommt Ihr Personalausweis abhanden, müssen Sie zu Ihrer Sicherheit die Online-Ausweisfunktion sperren lassen, sofern sie aktiv ist.
    Diese Sperrung können Sie über den telefonischen Sperrnotruf
    0180 133 33 33
    vornehmen.
    Sie können Ihren Ausweis aber auch direkt im Bürgerbüro zu den Öffnungszeiten sperren lassen.


Wenn Sie etwas gefunden haben:

Sie müssen den Fundgegenstand beim Fundbüro zu den Öffnungszeiten abgeben.
Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten können Sie, nach Zahlung einer Gebühr, Eigentürmer der Fundsache werden, sofern Sie dies bei der Abgabe erwähnt haben und die Fundsache nicht vom Verlierer abgeholt wurde.

gesetzliche Aufbewahrungsfristen
Fundsachen werden sechs Monate lang bei uns aufbewahrt. In dieser Zeit wird versucht, den Eigentümer zu ermitteln.
Gelingt uns dies in dem Zeitraum nicht, hat der Finder, nach Zahlung einer Aufbewahrungsgebühr, einen Anspruch auf die Fundsache. 

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