Das Ordnungsamt der Stadt Rödermark

Zum Ordnungsamt der Stadt Rödermark gehören einige Servicebereiche– zum Beispiel die Verkehrsüberwachung, der Bereich Straßenverkehr (Arbeitsstellen im Straßenraum, Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen, Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen, und Ähnliches), die Entsorgung illegaler Abfälle und der Bereich gefährliche Hund, sowie das große Thema derzeit „Covid19“. Wir sind Ihr städtischer Dienstleister in Sachen „Sicherheit und Ordnung“. Gerade hierzu trägt auch unsere Stadtpolizei bei. Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung sind die zentralen Faktoren für Rödermark und immer auch eine Messlatte für das Wohlbefinden und das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürger/innen.


Vor diesem Hintergrund nimmt die Stadtpolizei des Ordnungsamtes

  • die hoheitlichen Vollzugsaufgaben des Gefahrenabwehrrechts
  • die Überwachung der einschlägigen Verordnungen und Satzungen
  • und die Durchführung von Präsenzstreifen im Stadtgebiet und den einzelnen Stadtteilen wahr.

 

Die Stadtpolizei ist der kompetente Partner und das Vollzugsorgan der im Ordnungsamt angesiedelten Bereiche und Abteilungen. Das Dienstgebäude des Ordnungsamtes befindet sich in der Konrad-Adenauer-Straße 3 – das sogenannte „Sozialrathaus“ der Stadt Rödermark.

Das Ordnungsamt ist nach telefonischer Terminvereinbarung für den Besucherverkehr geöffnet. Bitte nutzen Sie auch die angebotenen Online-Dienste.

Gerne können Sie Ihr Anliegen aber auch per E-Mail oder Telefon an uns herantragen. Wir helfen Ihnen gerne, freundlich und kompetent weiter.

Private Anzeigen von Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr

Als ruhender Verkehr werden parkende und haltende Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr bezeichnet. Oftmals werden Feuerwehrzufahrten, Radwege und Schwerbehindertenparkplätze blockiert, was eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

Allerdings kann das Ordnungsamt nicht zu allen Zeiten im gesamten Stadtgebiet in Rödermark präsent sein. Daher besteht für jeden Bürger/Bürgerin auch immer die Möglichkeit einer sogenannten Privatanzeige.

Zur Verfügung steht Ihnen hierfür ein spezielles Formular zum Download >

Bitte füllen Sie dieses komplett und vollständig aus und senden es per Post oder Fax an das Ordnungsamt der Stadt Rödermark (Konrad-Adenauer-Straße 4-8, 63322 Rödermark).

Back to Top