Gewerbezentralregisterauszug für juristische Personen

Sie sind gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person (z. B. GmbH, AG, rechtsfähiger Verein etc.) und benötigen eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für diese juristische Person?
Der Antrag auf Erteilung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde kann von juristischen Personen, durch deren gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand) beim Gewerbeamt der Stadt Rödermark gestellt werden.

Die Gebühr beträgt 13,00 €.

Bei persönlicher Beantragung wird ein gültiger Personalausweis/Reisepass des Geschäftsführers benötigt.
Andernfalls wird eine Vollmacht mit Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite) des Geschäftsführers benötigt. Der Bevollmächtige benötigt ebenfalls einen gültigen Personalausweis/Reisepass.

Stadt Rödermark
Bürgerbüro
Konrad-Adenauer-Straße 4-8
63322 Rödermark

 

 

Back to Top