Handwerker-Parkausweis

Für die Region Frankfurt RheinMain

Hinter dem Handwerkerparkausweis steckt eine Ausnahmeregelung, die den besonderen Einsatzbedingungen von Handwerkern gerecht wird.
Der Handwerker-Parkausweis für die Region Frankfurt RheinMain wird in Form einer vereinheitlichten Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) erteilt und momentan im Rahmen einer vereinbarten Duldung in Frankfurt am Main, Bad Homburg v. d. Höhe, Darmstadt, Hanau, Offenbach am Main, Rüsselsheim, Mainz, Wiesbaden und den Städten und Gemeinden in den Kreisen Darmstadt-Dieburg, Wetterau, Hochtaunus, Main-Taunus, Offenbach, Groß-Gerau, Main-Kinzig, Bergstraße, Rheingau-Taunus und im Odenwaldkreis gegenseitig anerkannt. Anträge können bei der Gemeinde, in der sich der Hauptsitz der Firma befindet, gestellt werden.

Der Handwerker-Parkausweis Region Frankfurt RheinMain berechtigt während der Ausübung der handwerklichen Tätigkeiten zum Parken vor Ort beim Kunden in Bereichen, in denen das Parken Beschränkungen unterliegt (z. B. in Bewohnerparkbereichen, im Bereich eines Parkscheinautomaten). Der Ausweis gilt jedoch nicht zum Parken vor dem eigenen Firmengelände.

Hinweis
Mit dem Handwerkerparkausweis dürfen sie ihr Fahrzeug auf folgenden Flächen abstellen:

  • Im eingeschränkten Haltverbot und Zonenhalteverbot
  • In verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der markierten Fläche, so lange ein Fahrzeug mit 2,55m Breite noch passieren kann
  • An Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ungeachtet der Höchstparkdauer
  • auf Bewohnerparkplätzen

Unterlagen:
Sie beantragen den Handwerkerparkausweis  formlos oder mit dem vorgegebenen Antragsformular. Weiterhin benötigen sie eine Kopie der Gewerbeanzeige, der Handwerkerkarte sowie der Kfz-Scheine der eingesetzten Firmenfahrzeuge.

Gebühren:
Die erste Genehmigung kostet 305,00€. Für jedes weitere Original, das Sie zeitgleich beantragen, zahlen Sie 161,00€.

Bei der Nutzung des Handwerker-Parkausweises ist zu beachten, dass die Firmenfahrzeuge ein beidseitiges Branding besitzen müssen.

  • Ein Informationsblatt zum Handwerkerparkausweis Region Frankfurt RheinMain (Integriertes Verkehrs- und Mobilitätsmanagement Region Frankfurt RheinMain) gibt es hier >
  • Zum Online-Antrag eines Handwerker-Parkausweises Region Frankfurt Rhein/Main nach § 46 StVO geht es hier > 

Herr Frühwacht
Tel.: 06074 911 806
E-Mail: juergen.fruehwachtroedermark.de


Herr Wehner
Tel.: 06074 911 805
E-Mail: raymond.wehnerroedermark.de 

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