Zum 1. März 2017 geht die bislang bei den Amtsgerichten liegende örtliche Zuständigkeit für Kirchenaustrittserklärungen auf die Gemeinden über.
In Rödermark wird diese Aufgabe vom Bürgerbüro übernommen.
 
Um aus der Kirche austreten zu können, sprechen Sie bitte im Bürgerbüro persönlich vor.
Voraussetzung ist, dass Sie in Rödermark mit Hauptwohnung gemeldet sind. Bei der Erklärung können Sie sich nicht durch einen Dritten vertreten lassen.
 
Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können den Austritt alleine erklären, sofern sie nicht geschäftsunfähig sind.
Kinder zwischen dem 12. und 14. Lebensjahr benötigen für die Austrittserklärung die Zustimmung eines Personensorgeberechtigten.
Der Austritt für Kinder unter dem 12. Lebensjahr kann lediglich durch einen Personensorgeberechtigten erklärt werden.
 
Alternativ können Sie den Austritt aus der Kirche schriftlich und formlos im Bürgerbüro einreichen.
Bitte beachten Sie hierbei, dass die Erklärung in öffentlich beglaubigter Form (notariell oder beim Ortsgericht) eingereicht werden muss und sich das Wirksamkeitsdatum am Eingangsdatum des Bürgerbüros orientiert.

  • ein Ausweisdokument
  • ggf. die Angabe Ihres Taufortes (kein schriftlicher Nachweis erforderlich; wer dies nicht weiß, findet die Information darüber im Familien-/Stammbuch; bei Nichtwissen kann das Feld bei Vorsprache aber auch offen bleiben

Die Verwaltungsgebühr beträgt 30,00 €

Bürgerbüro
Tel.: 06074 911 712
E-Mail: serviceroedermark.de

Telefonzentrale
Tel.: 06074 911 0
E-Mail: kontaktroedermark.de

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