- Persönliche Vorsprache eines Sorgeberechtigten
- Persönliches Erscheinen des Kindes
Hinweis
Verlängerungen bis längstens zum 12. Lebensjahr.
Der Kinderreisepass muss bei Verlängerung noch gültig sein.
- alter Kinderreisepass
- ein biometrisches Foto
- Geburtsurkunde, wenn der alte Kinderreisepass nicht in Rödermark ausgestellt wurde Vollmacht des nicht vorsprechenden Sorgeberechtigten
- Vollmacht für die Ausstellung des Ausweisdokumentes
6,00 €
Bürgerbüro
Tel.: 06074 911 811
E-Mail: serviceroedermark.de
Telefonzentrale
Tel.: 06074 911 0
E-Mail: kontaktroedermark.de