Verkehr

Aufgaben des Ordnungsbehördenbezirks: Verkehr

Tagtäglich werden auf deutschen Straßen Verkehrsverstöße begangen, die die Verkehrssicherheit aller Teilnehmer im Straßenverkehr gefährden können.

Dazu gehören nicht nur Geschwindigkeitsverstöße, sondern auch Ordnungswidrigkeiten beim Parken, Rotlichtverstöße oder die Missachtung der Vorfahrt . Auch beim Befahren einer Umweltzone ohne gültige Umweltplakette oder beim Telefonieren am Steuer können nicht nur auf den Verkehrssünder zukommen, in manchen Fällen sind auch Punkte in Flensburg zu beklagen.

Um solche Verstöße zu vermeiden, gibt es gewisse Regeln, an die sich die Kfz-Fahrer halten müssen, wenn Sie am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen wollen. Doch was nützen solche Regeln und Gesetze, wenn sich niemand um die Einhaltung dieser kümmert? Aus diesem Grund gibt es die sogenannte Verkehrsüberwachung, die durch die Polizei und Ordnungsämter durchgeführt werden. Bestimmte Maßnahmen sollen garantieren, dass Gesetze befolgt werden und die Verkehrssicherheit somit an erster Stelle steht.

Ziele der Verkehrsüberwachung des Ordnungsbehördenbezirks Rödermark-Messel

Aber welche Wege verfolgt die Verkehrsüberwachung des Ordnungsbehördenbezirk Rödermark-Messel und welche Rechtskompetenzen haben die Bediensteten des Ordnungsbehördenbezirkes?

Grundsätzlich verfolgen wir folgende Ziele:

  • Abwehr von Gefahren und dadurch Erhöhung der Verkehrssicherheit

  • Ahndung von Ordnungswidrigkeiten sowie Straftaten im Verkehr

  • Verhütung von Unfällen im Straßenverkehr

  • Allgemeine Verkehrserziehung        

    

Die Rechte unserer Ordnungspolizei

Diese beinhalten folgende Aspekte:

  • Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs inkl. das Anhalten und Kontrollieren von Fahrzeugen und Personen

  • Die Ordnungspolizeibeamten haben im Rahmen ihrer Aufgaben die Rechte und Befugnisse von Polizeivollzugsbeamten und haben das Recht Ihre Anordnungen auch mit unmittelbaren Zwang durchzusetzen.          

Um die Verkehrsteilnehmer für das richtige Verhalten im Straßenverkehr zu sensibilisieren, müssen Regeln nicht nur aufgestellt, sondern die Einhaltung dieser auch kontrolliert und geahndet werden.

Nur dann ist eine Erhöhung der Verkehrssicherheit im Rahmen der polizeilichen Zuständigkeit denk- und umsetzbar.

Sie haben Post erhalten?

Sie haben einen Zeugenfragebogen oder eine Verwarnung erhalten:

Dann haben Sie die Möglichkeit mit unserem Onlinezugang (Zugangsdaten auf dem Schreiben) die Bilder- und den Fall genauer zu betrachten. Weiter besteht die Möglichkeit der Fahrerangabe oder schriftliche Stellungnahmen abzugeben.

Auch können Sie dort Zahlungen vornehmen.

Zum Onlinezugang >

 

Kontakt und Zahlungsinformationen

Sollten Sie Fragen zu Ihrer Verwarnung oder dem Ordnungswidrigkeitsverfahren haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Ordnungsbehördenbezirk. Bitte beachten Sie: Die Gemeindeverwaltung Messel kann keinerlei Auskünfte dazu erteilen.

Tel.: 06074/ 911-915

Mail: OBB-roedermark-messelroedermark.de

 

Telefonische Erreichbarkeit
Mo, Di, Do, Fr10:00 - 12:00 Uhr
Mi13:30 - 15:00 Uhr

 

Kontodaten für Zahlungen:

 

Stadtkasse Rödermark
Postbank Dortmund
IBAN: DE74 4401 0046 0133 8064 60
BIC: PBNKDEFFXXX

 

Bitte geben Sie unbedingt den Verwendungszweck“ bei der Überweisung an.

 

 

 

 

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