Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsflächen

Veranstaltungen, die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen, bedürfen der Erlaubnis.
Dies ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmenden eingeschränkt wird.
Nicht jede Veranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum ist erlaubnispflichtig, sondern nur solche, bei denen eine abstrakte Verkehrsbeeinträchtigung zu besorgen ist, z.B. Straßenfeste, Umzüge, Sportveranstaltungen, nicht aber Laternenumzüge von Kindergärten auf Gehwegen.
Veranstaltende haben dafür zu sorgen, dass die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen und Auflagen befolgt werden.
Beachten sie, dass hierbei Verkehrsmaßnahmen wie Straßensperrungen, Halteverbotszonen o.ä. erforderlich sein können.
Mindestens einen Monat vor der Veranstaltung müssen die erforderlichen Unterlagen der zuständigen Behörde vorliegen.

Grundsätzlich benötigen sie für die Erlaubnis den Antrag nach §29 StVO, die Veranstaltungserklärung und einen Nachweis über den Abschluss einer Versicherung zur Abdeckung gesetzlicher Haftpflichtansprüche sowie ggf. notwendigen Unfallversicherungsschutz.

Hinweis:
Für die Veranstaltung ist von ihnen die Einreichung einer maßstabsgerechten Planskizze mit eingezeichneten Aufbauten und der jeweiligen m²-Angaben sowie ein Verkehrszeichenplan, evtl. ein Regelplan und Umleitungsplan einzureichen.

Gebühren:

Übermäßige Inanspruchnahme des Straßenraums nach §29(2) StVO
Einzelfallentscheidung min. jedoch 50,00€
Bei größeren Veranstaltungen
Einzelfallentscheidung min. jedoch 767,00€

Herr Frühwacht
Tel.: 06074 911 806
E-Mail: juergen.fruehwachtroedermark.de

Herr Wehner
Tel.: 06074 911 805
E-Mail: raymond.wehnerroedermark.de

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