Formulare und Vordrucke
Seit dem 01. November 2015 benötigen wir für eine Anmeldung zusätzlich eine vom Wohnungsgeber ausgefüllt und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung. Bitte bringen Sie diese zur An- oder Ummeldung in das Bürgerbüro mit.
Seit dem 01. November 2015 benötigen wir für eine Anmeldung zusätzlich eine vom Wohnungsgeber ausgefüllt und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung. Bitte bringen Sie diese zur An- oder Ummeldung in das Bürgerbüro mit.