Fischereischeine
Wer die Fischerei ausüben will, benötigt einen gültigen Fischereischein. Diesen stellt die zuständige Behörde auf Antrag aus. Voraussetzung ist eine bestandene staatliche Fischerprüfung. (Zuständigkeit dafür: Kreis Offenbach, Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Werner-Hilpert-Straße 1, 63128 Dietzenbach).
Zuständig für die Ausstellung der Fischereischeine für Personen, die ihren Wohnsitz in Rödermark haben, ist der Magistrat der Stadt Rödermark.
Folgende Fischereischeine können beantragt werden:
- Jahres-Fischereischeine gelten ein Jahr und können viermal verlängert werden, danach ist eine Neuausstellung erforderlich,
- Fünfjahres-Fischereischeine können viermal um fünf Jahre verlängert werden,
- Zehnjahres-Fischereischeine können einmal um zehn weitere Jahre verlängert werden,
- Jugend-Fischereischeine können ab dem 10. Lebensjahr ausgestellt und viermal verlängert werden (bis 15 Jahre ohne abgelegte Fischerprüfung).
Für die verschiedenen Fischereischeinarten werden folgende Gebühren (inkl. Abgabe an das Land Hessen) fällig:
- Jahresfischereischein 17,50 €
- 5-Jahresfischereischein 45,00 €
- 10-Jahresfischereischein 86,00 €
- Jahres-Jugendfischereischein 7,50 €
- 5-Jahres-Jugendfischereischein 23,00 €
Benötigte Unterlagen bei Erstausstellung:
- Antrag (bekommen Sie bei uns vor Ort bei Beantragung)
- 1 Passbild
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- Original des Prüfungszeugnisses
Bei Verlängerungen sind vorzulegen:
- der abgelaufene Fischereischein
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
Klaus Brehm
Tel.: 06074 911-827
E-Mail: klaus.brehmroedermark.de
Stadt Rödermark
Bürgerbüro
Konrad-Adenauer-Straße 4-8
63322 Rödermark