Gewerbeabmeldung

GEWERBEABMELDUNG
Die Aufgabe eines Gewerbebetriebes liegt bei einer vollständigen Aufgabe einer Haupt- oder Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle vor. 
Bei einem Wechsel der Betriebsstätte in einen anderen Zuständigkeitsbezirk - außerhalb von Rödermark - ist ebenfalls eine Gewerbeabmeldung nötig.

 

AN WEN MUSS ICH MICH WENDEN?
Zuständige Stellen im Gewerbeanzeigeverfahren sind in Hessen die Städte und Gemeinden.


RECHTSGRUNDLAGE
§ 14 Gewerbeordnung (GewO),
Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft,Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL)

Gebühren:
28,00 Euro Gewerbeanzeige
8,00 Euro schriftliche Bestätigung der Gewerbeanzeige (optional)

Über folgenden Link haben Sie die Möglichkeit einen Gewerbebetrieb abzumelden.

Hier geht es zur Gewerbeabmeldung

Stadt Rödermark
Bürgerbüro
Konrad-Adenauer-Straße 4-8
63322 Rödermark

 

 

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