Hundesteuer

Die Hundesteuersatzung der Stadt Rödermark sieht folgende Regelung vor:

Ein Hund ist innerhalb von zwei Wochen bei der Steuerverwaltung, unter Angabe der Rasse und der Abstammung des Tieres, schriftlich anzumelden.

Dies gilt auch, wenn der Hund länger als zwei Monate gepflegt, untergebracht oder auf Probe oder zum Anlernen gehalten wird. Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Tage, an dem der Zeitraum von zwei Monaten überschritten worden ist, erfolgen.

Jede/r Hundehalterin/Hundehalter erhält eine Hundesteuermarke, die vom Hund sichtbar zutragen ist.

Endet die Hundehaltung, so ist dies der Steuerverwaltung innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen. Bei einer Veräußerung, ist Name und Anschrift der Erwerberin oder des Erwerbers anzugeben.


Onlineservice An- und Abmeldung

Frau Ristl
Tel.: 06074 911 835

Herr Rodomski
Tel.: 06074 911 864

Fax: 06074 9111 836
E-Mail: steuerroedermark.de

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