Zahlungsverkehr
Wiederkehrende Forderungen im Bereich Abgaben (Grundsteuer, Abfallgebühren, Hundesteuer oder Gewerbesteuer) sowie Kindertagesstättenbeiträge/Essensgeld können per Lastschrifteinzug bezahlt werden.
Das Verfahren der Lastschrift bietet für den Bürger zahlreiche Vorteile. Es ist keine Terminüberwachung Ihrerseits notwendig. Das Risiko anfallender Mahngebühren bei verspäteter Zahlung entfällt. Nicht zuletzt ist mit diesem Zahlungsverfahren eine Zeitersparnis verbunden, da die manuelle Überweisung nicht mehr erfolgen muss.
Die Ermächtigung kann jederzeit mit sofortiger Wirkung widerrufen werden.
Grundsätzlich fallen beim Lastschriftverfahren keine Gebühren an. Sie sind allerdings verpflichtet, für eine ausreichende Kontendeckung zum Fälligkeitstermin zu sorgen. Ist das Konto nicht gedeckt, kann keine Abbuchung erfolgen. Es erfolgt eine Rückbelastung (Rückbuchung) auf dem städtischen Konto. Hierbei werden seitens der Bank Rückbelastungsgebühren berechnet, die wir dem Bürger dann in Rechnung stellen werden.
Ein Lastschrifteinzugsformular finden Sie nachfolgend zum Download. Senden Sie den ausgefüllten Vordruck im Original unterschrieben an die Finanzbuchhaltung zurück.
Frau Wolf
Tel.: 06074 911 824
Fax: 06074 9111 824
E-Mail: monika.wolfroedermark.de
Frau Jäger
Tel.: 06074 911 861
Fax: 06074 9111 861
E-Mail: simone.jaegerroedermark.de