Das Konzept des Verwaltungs- und Ordnungsbehördenbezirks
Die Ordnungsbehörde bzw. der Ordnungsbehördenbezirk als klassische Eingriffsverwaltung eignet sich in ganz besonderer Weise für eine sehr umfassende, d. h. viele Bereiche umfassende Interkommunale Zusammenarbeit. Einerseits ist das Ordnungswesen ein sehr umfangreicher, relativ schwieriger, sehr tiefgehend geregelter Bereich. Neben zahlreichen Gesetzen aus unterschiedlichsten Ordnungsbereichen sind Verordnungen, Satzungen, sowie Verwaltungsvorschriften zu beachten. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Gerichtsurteile, die bei Entscheidungen zu berücksichtigen sind.
Aus diesem Grunde sind in diesem Bereich der Verwaltung besondere Spezialisten mit umfassender und tiefer Ausbildung und Erfahrung notwendig, mit der Erfordernis stetiger Fortbildung, um den Überblick über Ihren Bereich zu bekommen und auf aktuellem Stand zu halten.
Gerade für die mittleren und kleineren Kommunen bietet sich in diesem Bereich einer Interkommunale Zusammenarbeit an. Durch den in einer Kooperation mehrerer Kommunen deutlich größeren Aufgabenbestand ist es machbar, Einsparungen und Kosten zu minimieren. Die Möglichkeit zur Gründung der Bezirke wird durch das Land Hessen finanziell gefördert.
Wichtig ist es, die Unterscheidung zwischen den gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirk und den gemeinsamen Verwaltungsbehördenbezirk zu beachten und zu berücksichtigen.
Bürgermeister Jörg Rotter, Andrea Schülner, Erste Stadträtin für Rödermark und Bürgermeister Larem aus Messel wollten diesen Weg gehen und haben im Januar 2020 die Verwaltungsvereinbarung beschlossen. Aufgrund Corona verzögerte sich die Genehmigung durch das Regierungspräsidium. Am 22.06.2020 konnte die Arbeit der Bezirke aufgenommen werden.
Aufgaben
Der gemeinsame Ordnungsbehördenbezirk gem. § 85 Abs. 2 HSOG erfüllt die Aufgaben, die dem Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde übertragen sind. Im dem Verwaltungsbehördenbezirk werden die Weisungsangelegenheiten des Ordnungswesens erledigt, für die der Gemeindevorstand bzw. Magistrat zuständig ist (§ 82 HSOG).
Die wichtigsten Aufgaben sind:
- Maßnahmen der Gefahrenabwehr
- Überwachung des Verkehrs
- Gewerbekontrollen Spielhallen und Gaststätten
- Jugendschutzgesetz
- Nichtraucherschutzgesetzt
- Hundeangelegenheiten
- Unsere Ordnungspolizeibeamten sind Polizeivollzugsbeamte und haben somit auch polizeiliche Rechte.
Hier einige Beispiele:
- Entzug der Freiheit
- Eingriff in den fließenden Verkehr
- Überprüfung der Personalien
- Anwendung von körperlichem Zwang
Rödermark ist der zuständige Sitz des
Verwaltungs- und Ordnungsbehördenbezirk
Rödermark-Messel
Konrad-Adenauer-Str. 4-8 (Post)
Konrad-Adenauer-Str. 3 (Besucher)
63322 Rödermark
Die Zuständigkeit liegt beim Fachbereich 3 des Ordnungsamtes Rödermark