Gefährliche Hunde

Genehmigungspflichtige Hunde benötigen eine Erlaubnis der Stadt Rödermark.
Dafür benötigen wir folgende Informationen und Unterlagen:

• Nachweis, dass der Hundehalter und der Hundeführer das 18. Lebensjahr vollendet hat,
• den vollständig ausgefüllten Antrag auf die Erteilung der Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes,
• ein erweitertes Führungszeugnis der Belegart 0 (zur Vorlage bei einer Behörde) für den Halter des Hundes (zu beantragen im Bürgerbüro Urberach),
• einen aktuellen Wesenstest des Hundes,
• einen Nachweis über die erbrachte Sachkundeprüfung für alle Personen die den Hund führen,
• einen Nachweis der bezahlten Hundehaftpflicht (500 000,00 Deckungssumme),
• Nachweis und Impfpass über die Chip-Nummer,
• Nachweis der Anmeldung und Zahlung der Hundesteuer

Eine Liste der aktuellen Gutachter des Regierungspräsidium Darmstadt hier (pdf/ 190,97 KB)

Diese nehmen Ihnen den Wesenstest des Hundes sowie die Sachkundeprüfung ab.
Bitte denken Sie daran, dass bei auffälligen Hunden sich der Gutachter bei der Ordnungsbehörde zu informieren hat.

Weitere Informationen finden sich auf der Seite des Regierungspräsidiums Darmstadt hier

Genehmigt werden von der Stadt Rödermark:
• eine vorläufige Erlaubnis (bis zu einem Hundealter von 15 Monate),
• in der Folge ab 15 Monate des Hunde für zwei Jahre,
• danach immer für vier Jahre.
Auf Antrag wegen alters- oder Krankheit, sofern keine Gefahr von dem Hund ausgehen kann, kann die Erlaubnis auch unbefristet erteilt werden.


Online-Dienst

> Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes beantragen


Downloads:

Sachverständigenliste Hundegutachten (pdf/ 190.07 KB)


Links:

Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden   

 

 

 

 

Gebühren (ab 01.01.2022):

  • vorläufige Erlaubnis (Hunde bis 15 Monate): 85,00 €
  • nach der vorläufigen erteilt die Stadt eine Erlaubnis auf 2 Jahre: 150,00 €
  • sofern keine weiteren Vorfälle zu verzeichnen war erteilt die Stadt eine Erlaubnis auf 4 Jahre: 220,00 €
  • sofern der Hund krankheits- oder altersbedingt keine Gefahr mehr darstellt, kann auf Antrag eine unbefristete Erlaubnis erteilt werden: 220,00 €
  • Die Hundesteuer für gefährliche Hunde beläuft sich auf 900,00 € jährlich  

Fachabteilungsleiter
Christian Runkel
Tel.: 06074 911-830
christian.runkelroedermark.de

Tanja Gruber
Tel: 06074 911-828
tanja.gruberroedermark.de

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