Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
Außergewöhnlich gehbehinderten Menschen (Merkzeichen aG) und Blinden (Merkzeichen Bl), werden Ausnahmegenehmigungen zur Parkerleichterung nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) erteilt.
Weiterhin können schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B einen Antrag auf Parkerleichterung in Hessen stellen. Hierfür muss eine entsprechende Genehmigung durch das Versorgungsamt ausgestellt werden.
Mitzubringen sind:
- Schwerbehindertenausweis
- ein aktuelles Lichtbild (bei Merkzeichen aG und Bl)
- Bescheinigung des Versorgungsamtes über die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung (nur erforderlich bei Merkzeichen B und G)
- Ausweisdokument
Herr Frühwacht
Tel.: 06074 911 806
E-Mail: rsaroedermark.de
Frau Schmelz
Tel.: 06074 911 901
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Herr Wehner
Tel.: 06074 911 805
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