Feuerwerk

Für das Abbrennen eines Bodenfeuerwerks der Klasse II während des Jahres bedarf es einer Ausnahmegenehmigung.
Dieser „Antrag auf Erlaubnis für ein Bodenfeuerwerk der Klasse II mit ausschließlicher Leuchtwirkung während des Jahres“ ist bei der zuständigen Gemeinde zu stellen. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Abbrennort des Feuerwerks.
Das Abbrennen eines Großfeuerwerks der Klasse III und IV ist ausschließlich durch einen Pyrotechniker mit entsprechender Erlaubnis oder Befähigungsschein gemäß § 20 des SprengG möglich. Der von Ihnen beauftragte Pyrotechniker hat das Abbrennen des Feuerwerks hier schriftlich anzuzeigen und eine Kopie seiner Erlaubnis vorzulegen.

Für die Antragstellung und Genehmigung ist eine Gebühr in Höhe von 50,00 Euro zu entrichten.

  • Feuerwerk_Antrag.pdf Antrag auf Erlaubnis für ein Bodenfeuerwerk der Klasse II mit ausschließlicher Leuchtwirkung während des Jahres

Fachabteilungsleitung
Christian Runkel
Tel.: 06074 911-830
E-Mail: christian.runkelroedermark.de

Elke Koch
Tel.: 06074 911-912
E-Mail: elke.kochroedermark.de

Stadt RödermarkOrdnungsamtKonrad-Adenauer-Straße 4-863322 Rödermark

 

 

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