Gaststätte

Wenn Sie beabsichtigen eine Gaststätte mit Alkoholausschank (gem. § 3 Abs. 1 HGastG) zu betreiben, ist es notwendig 6 Wochen vor Beginn eine Gaststättenanzeige zu tätigen. Neben diesem schriftlichen Antrag sind folgende Unterlagen vorzulegen: 

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Führungszeugnis (Behördenauskunft, Belegart "0"), zu beantragen bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde.
  • Gewerbezentralregisterauskunft (Behördenauskunft, Belegart "0", zu beantragen bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde.
  • Bescheinigung in Steuersachen, zu beantragen bei dem zuständigen Finanzamt.
  • Auszug aus dem Zentralen Bundesportal (Schuldnerverzeichnis) beim Amtsgericht Hünfeld (www.vollstreckungsportal.de).
  • Miet- bzw. Pachtvertrag (nur der Gaststättenbetreiber)

 

Rauchergaststätten und Shisha-Bars

Hier sind zusätzlich noch folgende Unterlagen einzureichen:

  • Grundrissplan des Schankraumes mit Größenangabe.
  • Gutachten einer Fachfirma über den ausreichenden und ordnungsgemäßen Betrieb der gesamten Rauchgasabzugsanlage.
  • Wartungsvertrag, abgeschlossen mit einer Fachfirma, über die regelmäßige Wartung (mind. 1 mal jährlich) der Rauchgasabzugsanlage.

Hierzu unberührt bleiben weiterhin die Kontrollen des Verbraucherschutzes (Lebensmittelkontrolleure), der zuständigen Bauaufsichtsbehörde und des Immissionsschutzes des Kreises Offenbach.

 

 

 

Die Gebühr für die Zuverlässigkeitsprüfung (Prüfung der eingereichten Unterlagen) beträgt 51,00 € und ist bei Abgabe des Formulars bei uns zu entrichten.
Für die Anmeldung des Gewerbes i.V. mit der Gaststätte fällt die Gebühr der Gewerbeanmeldung an (28,00 €, mit Bestätigung der Anmeldung insgesamt 36,00 €)

Thomas Goniwiecha
Tel.: 06074 911-815
E-Mail: thomas.goniwiecharoedermark.de

Stadt Rödermark
Bürgerbüro
Konrad-Adenauer-Straße 4-8
63322 Rödermark

 

 

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