Gewerbeanmeldung

GEWERBEANMELDUNG
Der Beginn eines selbständigen Betriebes des Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle muss bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

Ein Gewerbe ist jede nicht sozialwidrige, selbständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit.


Nicht zum Gewerbe zählen u. a.:

  • sozial unwertige, insbesondere verbotene Tätigkeiten
  • Urproduktion, z. B. Land- und Forstwirtschaft
  • freie Berufe, z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater
  • die Verwaltung eigenen Vermögens

Anzeigepflichtige Gewerbetreibende sind:

  • Einzelgewerbetreibende (natürliche Personen)
  • Geschäftsführende Gesellschafter von Personengesellschaften (z.B. BGB-Gesellschaften - GbR, OHG, KG)
  • Juristische Personen (GmbH, AG), die der Gewerbeanzeigepflicht durch ein Handeln ihres Vertretungsberechtigten nachkommen (Geschäftsführer, Vorstand)

Von der Gewerbeanzeige werden u. a. Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Amtsgericht, Berufsgenossenschaften, und das Dezernat Arbeitsschutz der Regierungspräsidien informiert.


AN WEN MUSS ICH MICH WENDEN?
Zuständige Stellen im Gewerbeanzeigeverfahren sind in Hessen die Städte und Gemeinden.

Hinweis: Bevor Sie ein Gewerbe in Rödermark an- oder ummelden, können Sie sich auch von der städtischen Wirtschaftsförderung informieren und/oder beraten lassen (z.B. über Standortfaktoren, Gründungsberatung, Immobilienangebote, etc.).

RECHTSGRUNDLAGE
§ 14 Gewerbeordnung (GewO),
Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL)

Gebühren:
28,00 Euro Gewerbeanzeige
8,00 Euro schriftliche Bestätigung der Gewerbeanzeige (optional)

Über folgenden Link haben Sie die Möglichkeit einen Gewerbebetrieb anzumelden.

Hier geht es zur Gewerbeanmeldung

Stadt Rödermark
Bürgerbüro
Konrad-Adenauer-Straße 4-8
63322 Rödermark

 

 

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