Patrick Schwab
Tel.: 06074 911-829
Sabine Schubert
Tel. 06074 911-821
Mail: gewerbeamtroedermark.de
GEWERBEUMMELDUNG
Die Verlegung eines Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der Tätigkeit oder sonstige Änderungen zu der bisherigen Gewerbeanmeldung des Gewerbes erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.
AN WEN MUSS ICH MICH WENDEN?
Zuständige Stellen im Gewerbeanzeigeverfahren sind in Hessen die Gemeinden.
Hinweis: Bevor Sie ein Gewerbe in Rödermark an- oder ummelden, können Sie sich auch von der städtischen Wirtschaftsförderung informieren und/oder beraten lassen (z.B. über Standortfaktoren, Gründungsberatung, Immobilienangebote, etc.).
RECHTSGRUNDLAGE
§ 14 Gewerbeordnung (GewO),
Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL)
Gebühren:
28,00 EUR für die Gewerbeanzeige
8,00 EUR schriftliche Bestätigung der Gewerbeanzeige (optional)
Über den nachfolgenden Link haben Sie die Möglichkeit Ihr Gewerbe umzumelden:
Patrick Schwab
Tel.: 06074 911-829
Sabine Schubert
Tel. 06074 911-821
Mail: gewerbeamtroedermark.de
Stadt Rödermark
Bürgerbüro
Konrad-Adenauer-Straße 4-8
63322 Rödermark