ALTSTOFF-/GRÜNABfall ANNAHMESTELLE KAPELLENSTRASSE

Die Anlieferung von Gartenabfällen und diversen Altstoffen ist nur Einwohnern von Rödermark sowie Grundstückseigentümer, deren Liegenschaften am Abfallwirtschaftssystem der Stadt angeschlossen sind, gestattet. Halten Sie bei der Anlieferung Ihren gültigen Ausweis bereit. Mitbürger/-innen, deren Adresse nicht im Ausweisdokument vermerkt ist, müssen eine Kopie des aktuellen Abfallgebührenbescheides mitführen.

Das Befahren des Betriebsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr. Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 5 km/h!

HINWEIS: Das Abstellen von Wertstoffen/Abfällen jeglicher Art vor der Anlage stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird von der Stadt mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 100,- € geahndet.

Kostenfreie Annahme von Grünabfällen. Bei einer Anlieferung vom mehr als 3 m³ wird eine Gebühr von 10,00 € je m³ erhoben.

Kostenfreie Annahme von Altstoffen in haushaltsüblichen Mengen (100 Liter pro Anlieferung):

  • Altglas (Verkaufsverpackungen mit dem grünen Punkt)
  • Leichtverpackungen im "Gelben Sack" (LVP)
  • Altmetallkleinteile
  • Altpapier (Zeitungen, Zeitschriften, Kartonagen u.ä.)
  • Autobatterien und Kleinbatterien aus dem Haushaltsbereich
  • Leuchtstoff- und LED-, bzw. Energiesparlampen
  • Elektro-Kleingeräte/Elektroschrott: z.B. Bügeleisen, Computer und Zubehör, Drucker, Föhn, Gartengeräte, HiFi-Geräte und Zubehör, elektrischer Heizofen, Kopierer, Küchengeräte, Lampe, Lautsprecher, Mikrowelle, Radios, elektrischer Rasenmäher, Staubsauger, Ventilatoren etc.

 KEINE Annahme von Sperrabfall! Sperrabfall wird in Rödermark ausschließlich über die Straßensammlung auf Antrag gesammelt!

 

Privatwirtschaftliches Angebot der Betreiberfirma ESO Offenbacher Dienstleistungsgesellschaft mbH:

Zur Erweiterung des kommunalen Leistungsspektrums wird auf dem Wertstoffhof in der Kapellenstraße die Annahme von Bauschutt, Baumischabfall und Altreifen auf privatwirtschaftlicher Basis durch die jeweilige Betreiberfirma angeboten. Hintergrund ist der satzungsrechtliche Ausschluss von Erdaushub und Bauschutt/Baustellenabfällen, sowie von Glas-/Spiegelgegenständen beim Sperrabfall aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen.

Die privatwirtschaftlichen Entgeltpreise beinhalten die Kosten für Personal, Containerstellung, Transport und Verwertung/Entsorgung der jeweiligen Abfallstoffe. Die Preise werden so kalkuliert, dass die Unkosten gedeckt sind. 

Bauschutt (ab 01.01.2021): 9,00 € pro 100 Liter
z.B. Bauschutt, Beton, Porzellan, Sanitäranlagen aus Keramik, Steingut, Steine, Tontöpfe

Baumischabfall (ab 01.01.2021): 15,00 € pro 100 Liter
z.B. Aquarien, Baustellenabfälle, Dachrinnen und Rohre aus Kunststoff, Holz-Bohlen, Glasbausteine, Glastische, Rigipsplatten, Schalholz, Spiegel, Tapeten usw.

Keine Annahme von imprägnierten Hölzern, wie z.B. Jägerzäune. Keine Dämmstoffe, wie z.B. Glaswolle und Dämmkunststoffe. Kein Haus- und Sperrabfall und auch keinen Erdaushub!


PKW-, Motorradreifen (bis zu 4 Stück pro Anlieferung) ab 01.01.2021

  • pro Altreifen mit Felgen 8,00 € pro Stück
  • pro Altreifen ohne Felgen 5,00 € pro Stück
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